Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.11.1990 - 9 U 70/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9; AGBG § 10; AGBG § 11
Zum Rückforderungsrecht bei ungenehmigter Limitüberschreitung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1465
- VersR 1991, 700
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 01.08.1995 - 22 U 19/95
Pflichten der Kreditkartenorganisation bei Limitüberschreitung
Das Limit der Vertragsunternehmen und die vertragliche Verpflichtung, darüber hinaus Genehmigungen einzuholen, dienen einerseits dem berechtigten Interesse der Kreditkartenorganisation an der Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung der Kreditkarte und der Verhinderung von Mißbrauch, andererseits ist die Einholung der Genehmigung für das Vertragsunternehmen bei Limitüberschreitung zumutbar (OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 1465, LG Düsseldorf, NJW 1984, 2475 ff.; Weller, Das Kreditkartenverfahren 1986, Seite 160 - 162).Ob sich eine derartige Verpflichtung aus einem in der Einreichung und Entgegennahme des ungenehmigten Belegs liegenden Auftrags ergibt (so OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1465) mag zwar zweifelhaft sein, da sich hierfür aus dem Verhalten der Parteien keine Anhaltspunkte ergeben.
Wirksam ist nämlich jedenfalls die Bestimmung, daß die Klägerin zum Ankauf und zur Zahlung bei pflichtwidrig unterlassener Genehmigungsanfrage nicht verpflichtet ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1465, 1466).
- OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 140/01
Risiko des Kreditkartenmissbrauchs in Mailorderverfahren beim Vertrags- und nicht …
Auf jeden Fall hat die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1465).Jedenfalls sind derartige Klauseln, die im Falle von Mängeln des Vollzugsverhältnisses einen Rückzahlungsanspruch des Kreditkartenunternehmens begründen, auch mit Blick auf § 9 AGBG unbedenklich und wirksam (OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1465, 1466;… AGB-Klauselwerke/Pfeiffer, Kreditkartenvertrag Rdn. 116).